|
|
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Da es zu diesem Thema immer wieder Unsicherheiten gibt und die Verbraucherinsolvenz auch durch zahlreiche gesetzliche Änderungen ergänzt worden ist, haben wir nebenstehend den wesentlichen Verfahrensablauf in einem gesonderten Dokument dargestellt.
Aufgrund einer Vorinsolvenz - möglicherweise des Regelinsolvenzverfahrens einer Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - wollen Sie sich von Ihrer privaten Überschuldung befreien.
Oder Sie haben als Ehemann / Ehefrau im Rahmen einer Finanzierung für Ihren Partner eine Bankbürgschaft unterzeichnet, die nunmehr durch Kündigung fällig ge-stellt wird und von Ihnen aus finanziellen Gründen nicht bedient werden kann. In diesen Fällen ist der Weg in die Verbraucherinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung nach sechs Jahren eine Lösung.
Der Gesetzgeber erwägt derzeit, die Entschuldungsmöglichkeit über das private Insolvenzverfahren zu modifizieren. Voraussichtlich ab Ende 2008 soll es eine Vereinfachung des Verfahrens geben, wenn nur Forderungen weniger Gläubiger bestehen und keine Verfahrensverzögerung oder sonstige Nachteile für diese Gläubiger zu erwarten sind.
Bevor Sie einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen können, ist die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs - über einen Rechtsanwalt - zwingend vorgeschrieben. Bitte beachten Sie auch hierzu die nebenstehende Darstellung, sowie die von uns bereitgestellten Vordrucke.
Aktuelle amtliche Formularvordrucke zum Verbraucherinsolvenzverfahren stehen auf dem Justizportal des Landes NRW unter
justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/index.php
zum Download bereit.
|